Dieses Blog durchsuchen

Mittwoch, 14. Dezember 2011

Anrechnung der Einkommensteuer-Erstattung auf ALG II

Wie das Bundesverfassungsgericht am 08.11.2011 entschieden hat (Az. 1 BvR 2007/11), verletzt die Anrechnung der Einkommensteuer-Erstattung auf ALG II-Ansprüche nicht das Grundrecht auf Eigentum aus Art. 14 Abs. 1 GG und ist daher verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. 

Steuerfinanzierte Fürsorgeleistungen wie das ALG II sind demnach letztlich nicht als Eigentum geschützt. Ein grundrechtlicher Eigentumsschutz sei nur dann gegeben, wenn es sich um "vermögenswerte Rechtspositionen" handelt, die nach Art eines "Ausschließlichkeitsrechts" privatnützig zugeordnet sind, auf nicht unerheblichen Eigenleistungen beruhen und der Existenzsicherung dienen. Diese Voraussetzungen seien bei steuerfinanzierten Fürsorgeleistungen wie der Grundsicherung aber nicht gegeben, so dass diese folglich auch nicht dem grundrechtlichen Schutz aus Art. 14 Abs. 1 GG unterlägen.


Stephan Störmer ist Fachanwalt für Sozialrecht in Steinfurt.