Dieses Blog durchsuchen

Freitag, 6. Januar 2012

2012 - Die wichtigsten Änderungen im Sozialrecht

Zum Jahresbeginn 2012 starten im Sozialrecht einige wesentliche Neuerungen. 
Hier ein kurzer Überblick:


  • Die Regelbedarfe in der Grundsicherung wurden für alleinstehende Bezieher von ALG II angehoben. Die Details wurden hier bereits im Post vom 17.10.2011 veröffentlicht.
  • Es gilt ein neuer Absetzbetrag für Bundesfreiwillige, die ALG II erhalten.
  • Die Arbeitsgenehmigungspflicht für die Beschäftigung von Fachkräften mit Hochschulabschluss, von Azubis und Saisonkräften aus Bulgarien und Rumänien wird grundsätzlich aufgehoben.
  • Das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt tritt in Kraft.
  • Die Jobcenter-Reform wird in einem zweiten Schritt umgesetzt.
  • Ein neues Zielsteuerungssystem soll zu mehr Transparenz und Vergleichbarkeit der Jobcenter führen.
  • Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab dem 1. Januar 2012 in der allgemeinen Rentenversicherung 19,6 % und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 26,00 %.
  • Die Rente mit 67 startet schrittweise.
  • Die Sozialversicherungsrechengrößen wurden aktualisiert.

Weitere Informationen gibt es auf der Internet-Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Ferner gibt es dort Informationen zum Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung, zum Gleitzonenfaktor 2011, zu den Sachbezugswerten 2011 sowie zu den Änderungen im SGB IV und weiteren Gesetzen, zu Änderungen in der Riester-Rente sowie zur Erhöhung der Ausgleichsabgabe hinsichtlich der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.

An dieser Stelle wünsche ich allen Lesern alles Gute für 2012 !
Ihr Rechtsanwalt Stephan Störmer



Rechtsanwalt Störmer ist zugleich als Fachanwalt für Sozialrecht in Steinfurt tätig.