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Donnerstag, 5. April 2012

Gesetzentwurf zur Rentenreform

Der seit Herbst 2011 laufende Rentendialog nimmt langsam, aber sicher Formen an.
Im Mai diesen Jahres soll vom Bundeskabinett ein Gesetzentwurf beschlossen werden, der vielfältige Änderungen im Rentenrecht und zugehörigen Bereichen vorsieht.
Geplant ist unter anderem eine sogenannte "Zuschuss-Rente", die durch die Berücksichtigung der Lebensleistung einer und eines jeden Einzelnen für mehr Gerechtigkeit sorgen soll. Daneben soll es Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten geben. Ferner ist die Kombi-Rente ein Thema. Zudem soll die Riester-Rente verbraucherfreundlicher werden. Schließlich sind Anpassungen bei der freiwilligen Beitragsleistung und beim Reha-Budget vorgesehen.
Das parlamentarische Verfahren zur Umsetzung des Gesetzesentwurfs ist für die zweite Jahreshälfte 2012 geplant, damit die Änderungen in 2013 in Kraft treten können.

Wer sich im Detail informieren möchte, der sei auf die entsprechende Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeits und Soziales hingewiesen.



Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht.