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Dienstag, 26. Juni 2012

Arbeitsbelastung in der Sozialgerichtsbarkeit

Vom 7. bis 9. Mai haben die Präsidentinnen und Präsidenten ihre alljährliche Konferenz abgehalten, an der auch der Präsident des Bundessozialgerichts und eine Vertreterin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales teilgenommen haben.
Zentrales Thema war dieses Jahr die aktuelle Belastung der Sozialgerichtsbarkeit in den einzelnen Bundesländern. Hierbei traten erhebliche regionale Unterschiede zu Tage. Besonders in den östlichen Bundesländern sind stellenweise die Dezernate mit über 500 Streitsachen pro RichterIn jenseits jeder vertretbaren Grenze überlastet. Dies geht insbesondere auf die massive Klagewelle in Folge der "Hartz-IV-Reform" zurück. Vor diesem Hintergrund in Verbindung mit dem Amtsermittlungsgrundsatz ist zeitnaher Rechtsschutz nicht mehr flächendeckend gewährleistet. Die Präsidentinnen und Präsidenten haben daher ihrer Besorgnis Ausdruck verliehen, dass so das grundgesetzlich verankerte Gebot der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes gefährdet ist. Dem kann nur durch eine angemessene Ausstattung der Gerichte Rechnung getragen werden.

Bleibt zu hoffen, dass diese Forderungen nicht ungehört verhallten. Schon heute sind die durchweg überlangen Verfahrensdauern keiner Mandantin und keinem Mandanten mehr nachvollziehbar zu vermitteln.


Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht.