Dieses Blog durchsuchen

Donnerstag, 22. November 2012

Rentenbeiträge sinken in 2013 leicht

Der Bundestag hat der Senkung der Rentenversicherungsbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 01.01.2013 zugestimmt. Demnach wird der Beitragssatz dann bei 18,9 % liegen. Dies entspricht einer Entlastung der Beitragszahler in Höhe von ca. drei Milliarden Euro jährlich. 
Auch in der knappschaftlichen Rentenversicherung wird der Beitragssatz von momentan 26 % auf 25,1 % angepasst.

Der Hintergrund findet sich in SGB VI. 
Danach muss der Beitragssatz gesenkt werden, wenn die Nachhaltigkeitsrücklage 1,5 Monatsausgaben für die Rentenzahlung übersteigt. Fällt die Rücklage dagegen unter die Grenze von 0,2 % der Monatsausgaben, muss der Beitragssatz erhöht werden.
Die Höhe der Nachhaltigkeitsrücklage und deren voraussichtliche Entwicklung wird durch den Schätzerkreis Rentenfinanzen berechnet.