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Donnerstag, 27. April 2017

Reform der Heil- und Hilfsmittelversorgung


Im März hat der Bundesrat die vom Bundestag beschlossene Reform der Heil- und Hilfsmittelversorgung gebilligt.

Damit sollen Patientinnen und Patienten zukünftig mehr Wahlfreiheit bei zuzahlungsfreien Leistungen der Krankenkassen erhalten. Die Qualität und Transparenz im Umgang mit therapeutischen Dienstleistungen wie Krankengymnastik und Logopädie sowie medizinischen Produkten wie Hörgeräten oder Inkontinenzmitteln soll verbessert werden.
Bei ihren Vergabeentscheidungen müssen die Krankenkassen dann neben dem Preis auch Qualitätskriterien der Hilfsmittel verstärkt berücksichtigen. Patienten sollen eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen zuzahlungsfreien Hilfsmitteln haben. Diesbezüglich tritt die behandelnden Ärzte dann auch eine Informations- und Beratungspflicht. 
Allerdings wird auch wieder eine Zuzahlungspflicht für sehr starke Brillengläser ab vier bzw. sechs Dioptrien geben.
Des weiteren wird es noch weitere Neuregelungen zum Krankengeld in speziellen Fällen, zur Beitragsbemessung für Selbständige und zur Sozialversicherungspflicht von nebenberuflich im notärztlichen Rettungsdienst tätigen Ärzten geben.