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Montag, 1. März 2010

1, 2 oder 3 - oder wie ein Kind zu seinem Namen kam



Die derzeitige Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Dr. Ursula von der Leyen, hat sieben Kinder und kennt sich demnach mit Namenswahl und Namensgebung aus. Umso mehr erstaunt es, dass die Ministerin unlängst am 31. Januar 2010 in der ARD geäußert hat, das Wort "Hartz IV" sei negativ besetzt, deshalb sei eine Umbenennung unvermeidlich. Wie genau eine solche Umbenennung von statten gehen soll, hat sie allerdings meiner Kenntnis nach nicht erwähnt. Dies dürfte auch äußerst schwierig sein, da es sich bei der Bezeichnung auch für Laien offensichtlich nicht um die gesetzlich verankerte Bezeichnung für staatliche Hilfeleistung an Bedürftige handelt. Die offizielle, zum Gesetzestext gehörende Bezeichnung ist vielmehr die "Grundsicherung für Arbeitssuchende", die sich aufteilt in "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" und "Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts". Der im Sprachgebrauch verankerte Begriff "Hartz IV" geht vielmehr zurück auf die Gesetze zur Reform des Arbeitsmarktes, von denen "Hartz I und II" zum 01.01.2003, " Hartz III" zum 01.01.2004 und eben "Hartz IV" zum 01.01.2005 in Kraft traten, wobei "Hartz IV" im Wesentlichen die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II regelte. Der Einzige, der nicht nur tatsächlich, sondern auch rechtlich berechtigt wäre, Rechte am Namen "Hartz" geltend zu machen, wäre im Übrigen der Namensgeber für die "Hartz-Reformen" gewesen, Peter Hartz, da es sich beim Namensrecht i. S. d. § 12 BGB um eines der wenigen absoluten Rechte handelt, die das deutsche Recht kennt. Obwohl angenommen werden darf, dass Herr Hartz am wenigsten mit dem negativen Klang seines Namens einverstanden sein dürfte, hat er sich zu den Äußerungen der Ministerin meines Wissen nach bisher nicht geäußert. Das Ansinnen der Ministerin dürfte also bereits aus diesem Grund ein frommer Wunsch bleiben.