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Freitag, 28. Januar 2011

Neue Vorgaben zur sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung

Seit dem 01.01.2011 gelten für Arbeitgeber mit mehr als zehn Beschäftigten neue Regelungen, was die Einsatzzeiten für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit angeht.


Gestaffelt nach der Betriebsgröße bedeutet das:


In Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten kann sich der Unternehmer entweder selbst in den Belangen des Arbeitsschutzes schulen lassen oder sich für die Regelbetreuung entscheiden.


Hat der Betrieb 11 bis 50 Beschäftigte, können diese können sich zwischen Regelbetreuung und alternativer Betreuung entscheiden, falls die Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft keine geringere Beschäftigtenzahl für die Wahlmöglichkeit bestimmt hat.


Bei mehr als 50 Beschäftigten gelten für die Grundbetreuung innerhalb der Regelbetreuung  feste Einsatzzeiten je Beschäftigtem, die der Unternehmer auf die Fachkraft für Arbeitssicherheit und auf den Betriebsarzt verteilt.



Freitag, 7. Januar 2011

Was vom Urteil übrig blieb ...

Wir erinnern uns: Mit Urteil vom 09.02.2010 hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgegeben, die Höhe der Regelleistungen nach dem SGB II für Kinder und Erwachsene transparent zu machen und nachvollziehbar darzulegen, und zwar bis zum 31.12.2010.
Was folgte, war fast zu erwarten. Keine Leistungsbezieherin und kein Leistungsbezieher, gleich ob erwachsen oder Kind, hat zum 01.01.2011 eine geänderte oder nachvollziehbar gleichbleibende Leistung erhalten. 
Anstatt die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts abzuarbeiten und damit im Sinne aller (sowohl der Empfänger als auch der Leistenden) die Höhe der Leistung nachvollziehbar und damit auch für alle akzeptabler zu machen, folgte ein gewaltiges Rauschen im Medienwald. Politker aller (!) Richtungen gaben fortan ihre Meinung (!) kund, wie hoch die Sätze nunmehr zu sein hätten. Darin fand sich nahezu nichts Juristisches (was in diesem Blog hätte kommentiert werden können) noch etwas Mathematisches, was auch für die Betroffenen nachvollziehbar gewesen wäre. Wie allerdings auch Politiker noch aus dem Mathematik-Unterricht wissen müssten, werden Ergebnisse meinungsunabhängig ermittelt. Die Ermittlung erfolgt ebenso nicht dadurch, dass man darüber verhandelt, ob ein Ergebnis wohl richtig ist oder nicht. Insofern ist die derzeitige Situation nicht nur erstaunlich, sondern wird zum Nachteil aller ohne sichtbares Ende in die Länge gezogen.

Auch ohne konkrete Berechnungen zu kennen, ist allerdings eines auch für Laien offensichtlich nachzuvollziehen: 
Ein "Bildungspaket" in Höhe von 10,00 € monatlich für den entsprechenden Sonderbedarf von Kindern ist maximal lebensfremd. Dies müsste als erstes doch die zuständige Ministerin selbst erkennen, da sie eine nicht unerhebliche Anzahl von Kindern zu versorgen hat.
Welche kostenpflichtige Freizeitbeschäftigung kann man für einen Monatsbetrag von 10,00 € in Anspruch nehmen ? Jede sportliche Betätigung dürfte allein schon daran scheitern, dass bereits die Anschaffung einfachster Bekleidung schwer möglich ist, ganz zu schweigen von den dazu kommenden Vereinsbeiträgen.
Auch eine musikalische Betätigung ist bei einem solchen Betrag faktisch ausgeschlossen.
Von anderen Hobbies soll an dieser Stelle gar nicht geredet werden.

Man darf jedenfalls gespannt sein, wann endlich eine sachgerechte Lösung für alle gefunden wird.