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Freitag, 1. April 2011

Sozialgeld für Besuche eines Elternteils

Kinder müssen grundsätzlich für regelmäßige tageweise Besuche beim von der Familie getrennt lebenden Elternteil anteiliges Sozialgeld bekommen.


Dies hat jetzt das LSG NRW entschieden (20.02.2011, Az. L 7 AS 119/08).


Im zugrunde liegenden Fall hatten sowohl das Jobcenter Essen als auch das Sozialgericht Duisburg argumentiert, Mutter und Sohn einerseits sowie Vater andererseits hätten neben der ihnen jeweils gewährten Regelleistung keinen darüber hinaus gehenden Anspruch auf zusätzliche Leistungen in Form von Sozialgeld.


Dem ist das LSG nicht gefolgt. Vielmehr hat es in der vorliegenden Konstellation eine temporäre Bedarfsgemeinschaft gesehen, so dass anteiliges Sozialgeld für alle Tage zu zahlen ist, die das Kind länger als 12 Stunden beim umgangsberechtigten Elternteil verbringt.


Das LSG hat die Revision zugelassen, da es zu dieser Problematik bislang keine höchstrichterliche Entscheidung gibt.