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Donnerstag, 26. Mai 2011

Familienpflegezeit-Gesetz

Im Juli 2008 ist das derzeit gültige Pflegezeitgesetz in Kraft getreten, durch das pflegende Angehörige die Möglichkeit haben, ihre Eltern, Kinder oder sonstigen Angehörigen auch über längere Zeiträume pflegen zu können, ohne dadurch dauerhafte berufliche Nachteile zu erleiden.


Diese Regelung soll voraussichtlich zum 01.01.2012 vom jetzt in Planung befindlichen Familienpflegezeitgesetz abgelöst werden. Zunächst vorbereitet durch den Referenten-Entwurf vom 17.02.2011, weicht der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 23.03.2011 in einigen Punkten von diesem ab.


Die Stellungnahme im Bundesrat ist für morgen, den 27.05.2011 vorgesehen.


Rechtsanwalt Stephan Störmer aus Steinfurt ist auch Fachanwalt für Sozialrecht.

Mittwoch, 25. Mai 2011

Pflegekräfte aus Osteuropa

Die Praxis zeigt es immer wieder: Der Bedarf an Pflegekräften ist riesig, qualifizierte Kräfte zu finden, ist nach wie vor schwierig. Da kommt Hilfe aus dem osteuropäischen Ausland oft als Rettung in der Not. Pferdefuss bisher: Gesetzliche Beschränkungen für Bürger aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Nicht selten schafften es dubiose Vermittlungen, Betroffenen trotzdem eine scheinbar unkomplizierte Abwicklung vorzugaukeln, die dann nicht selten zu erheblichen Problemen führte.


Seit dem 01.05.2011 gilt nunmehr jedoch die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Die letzten Beschränkungen der insgesamt sieben Jahre dauernden Übergangszeit sind damit weggefallen.


Für Interessierte bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Informationsbroschüre in deutscher, englischer und polnischer Sprache an.


Rechtsanwalt Störmer aus Steinfurt ist zugleich Fachanwalt für Sozialrecht.