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Dienstag, 26. Juni 2012

Arbeitsbelastung in der Sozialgerichtsbarkeit

Vom 7. bis 9. Mai haben die Präsidentinnen und Präsidenten ihre alljährliche Konferenz abgehalten, an der auch der Präsident des Bundessozialgerichts und eine Vertreterin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales teilgenommen haben.
Zentrales Thema war dieses Jahr die aktuelle Belastung der Sozialgerichtsbarkeit in den einzelnen Bundesländern. Hierbei traten erhebliche regionale Unterschiede zu Tage. Besonders in den östlichen Bundesländern sind stellenweise die Dezernate mit über 500 Streitsachen pro RichterIn jenseits jeder vertretbaren Grenze überlastet. Dies geht insbesondere auf die massive Klagewelle in Folge der "Hartz-IV-Reform" zurück. Vor diesem Hintergrund in Verbindung mit dem Amtsermittlungsgrundsatz ist zeitnaher Rechtsschutz nicht mehr flächendeckend gewährleistet. Die Präsidentinnen und Präsidenten haben daher ihrer Besorgnis Ausdruck verliehen, dass so das grundgesetzlich verankerte Gebot der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes gefährdet ist. Dem kann nur durch eine angemessene Ausstattung der Gerichte Rechnung getragen werden.

Bleibt zu hoffen, dass diese Forderungen nicht ungehört verhallten. Schon heute sind die durchweg überlangen Verfahrensdauern keiner Mandantin und keinem Mandanten mehr nachvollziehbar zu vermitteln.


Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht.

Freitag, 8. Juni 2012

Pflegereform: Uneinigkeit zwischen Bundesrat und Bundesregierung

Am 26.04.2012 wurde der Gesetzentwurf des Bundesregierung zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (PNG) in erster Lesung im Bundestag beraten. Die daraufhin vom Bundesrat geforderten Änderungsvorschläge zur Nachbesserung hat die Bundesregierung nun weitgehend zurück gewiesen.
So wollte der Bundesrat den Pflegenden eine flexiblere Inanspruchnahme der Pflegezeit ermöglichen und diese von insgesamt vier auf acht Wochen im Jahr ausdehnen. Hiermit ist die Bundesregierung nicht einverstanden.
Ebenso wenig bestand Einverständnis mit dem Vorschlag der Länderkammer, die bestehenden Wohnstrukturen zu pflegender Menschen angemessen zu berücksichtigen. Eine hierfür vorgesehene "Pflege im Quartier", wonach mehrere verwitwete ältere Einzelpersonen einer Siedlung eine gemeinsame Förderung ihrer Pflege erhalten sollten, lehnt die Bundesregierung ab. Dies würde zu einem, so wörtlich, "Ausufern des Leistungsanspruches" führen. Die Förderung soll demnach auf Wohngemeinschaften beschränkt werden, wonach ein Zuschlag von pauschal 200,00 € monatlich für eine gemeinsame Pflegekraft vorgesehen ist.
In einigen wenigen Punkten stimmt die Bundesregierung mit den Vorschlägen des Bundesrates überein. Hierzu gehört beispielsweise die Forderung, ältere Menschen mit Migrationshintergrund während einer Pflegeberatung in verständlicher Form über Pflege- und Betreuungsangebote zu informieren. 
An dieser Stelle sei die Frage erlaubt, wie eine solche Selbstverständlichkeit derzeit gehandhabt wird.



Rechtsanwalt Stephan Störmer ist zugleich Fachanwalt für Sozialrecht.

Mittwoch, 6. Juni 2012

Pflegebranche: ortsübliche Vergütung / Mindestlohn

Nach der geplanten Pflegereform soll eine ortsübliche Vergütung nur noch in solchen Fällen gezahlt werden, in denen keine Verpflichtung zur Zahlung des Pflegemindestlohnes besteht.
Hierzu gehören nach Auskunft der Bundesregierung (BT-Drs. 17/9338) Betreuungs- und Küchenkräfte sowie Pflegepersonen, die aus dem Anwendungsbereich der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche ausgenommen sind. So soll Bürokratie abgebaut werden, da die Pflegeeinrichtungen nur noch für die genannten Beschäftigten verschiedene Entgeltregelungen beachten müssten. Zu Gehaltseinbußen für Beschäftigte soll es nicht kommen.


Rechtsanwalt Störmer ist als Fachanwalt für Sozialrecht in Steinfurt ansässig.