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Montag, 29. April 2013

Renten-Anpassung 2013

Das Bundeskabinett hat die Rentenwertbestimmung 2013 beschlossen.
Aufgrund dessen werden die Renten zum 1. Juli um 3,29 Prozent in den ostdeutschen Bundesländern und um 0,25 Prozent in den westdeutschen Bundesländern erhöht.

Zu den Einzelheiten hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Pressemitteilung heraus gegeben.


Der Autor dieses Blogs ist schwerpunktmäßig in den Bereichen des Sozialrechts und des Strafrechts tätig.

Dienstag, 9. April 2013

Bulli: Keine Unterkunft i. S. d. SGB II

Ein mit einer Schlafstelle eingerichteter und im Übrigen als Stauraum genutzter VW-Bus mit Anhänger ist keine Unterkunft, für deren Kosten das Jobcenter ALG II leisten muss. 
Das hat das LSG Mainz in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes klargestellt (Az. L 3 AS 69/13 B ER, 07.03.2013).

Der Antragsteller hatte keinen festen Wohnsitz, war jedoch Halter des oben genannten Busses mit Matratze, auf der er schläft und das nachts im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt wird. 
Im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes wollte der Antragsteller die Übernahme der Kosten für verschiedene Ersatzteile, die KFZ-Steuer und eine Pauschale für die Heizung mittels Heizstrahler erreichen.
Das Sozialgericht Mainz hatte in erster Instanz das Jobcenter verpflichtet, die Kosten für die KFZ-Steuer und einen neuen Reifen zu tragen. Das LSG Mainz hat den Beschluss auf die Beschwerde jedoch aufgehoben und den Antrag abgewiesen. Zur Begründung führte es aus, dass der Bulli deshalb nicht als Unterkunft einzuordnen ist, weil darin (anders als in einem Wohnmobil, das in einer Entscheidung des BSG als Unterkunft anerkannt worden war) die Privatsphäre nicht gewährleistet sei.


Rechtsanwalt Störmer ist Fachanwalt für Sozialrecht und Strafverteidiger in Steinfurt.

Donnerstag, 4. April 2013

Rentenversicherung: Warnung vor Trickbetrügern

Wie das Justizministerium des Landes NRW in Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung Rheinland mitteilt, haben in letzter Zeit vermehrt Trickbetrüger versucht, an Kontodaten älterer Menschen zu kommen und sie zu Überweisungen zu Gunsten der Betrüger zu überreden. Dabei würden gezielt die Begriffe "Pfändung" und "fehlerhafte Berechnung" verwendet, um die Opfer zu verunsichern. Die Rentenversicherung weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den Anrufern nicht um ihre Mitarbeiter handelt. Ähnliche Fälle waren bereits in Bayern vorgekommen.



Stephan Störmer ist als Rechtsanwalt in Steinfurt tätig.