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Freitag, 21. Februar 2014

Hartz IV: Nachhilfekosten

Leistungen für Bildung und Teilhabe in Gestalt von Nachhilfekosten dürfen nicht generell auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt werden. Eine solche zeitliche Grenze der Lernförderung ergebe sich aus den gesetzlichen Vorschriften nicht, stellte jetzt das Sozialgericht Dortmund klar (Urteil vom 20.12.2013, Az. S 19 AS 1036/12). Maßgeblich sei immer der konkrete Förderbedarf für das jeweilige Kind. Die von der Behörde vorgenommene pauschale Begrenzung des Anspruchs stehe der durch das Bundesverfassungsgericht angemahnten Verwirklichung von Chancengleichheit für Kinder von langzeitarbeitslosen Eltern entgegen.



Der Verfasser ist Rechtsanwalt in Steinfurt.

Donnerstag, 20. Februar 2014

SGB II: Erstattung von Unterkunftskosten

Die vom Landkreis Meißen für Empfänger von Grundsicherungsleistungen (Hartz IV) in Riesa erstatteten Unterkunftskosten sind zu niedrig.
Das hat jetzt das Sozialgericht Dresden im Fall einer 29-jährigen alleinerziehenden Mutter eines vier Jahre alten Jungen entschieden (Urteil vom 18.02.2014, Az. S 38 AS 3442/13).
Das Sozialgericht war der Auffassung, dass der Bericht des Landkreises Meißen zu den KdU-Richtwerten nicht den Anforderungen des Bundessozialgerichts entspricht. Dies verlangt seit 2008 von den Behörden die Ermittlung der angemessenen Wohnkosten im Wege eines schlüssigen Konzepts. Dabei muss auf wissenschaftlicher Basis anhand des örtlichen Wohnungsmarktes ermittelt werden, zu welchem Preis Wohnungen im unterenSegment verfügbar sind. Diesen Anforderungen entspricht der Bericht des Landkreises die Stadt Riesa betreffend nicht. Bereits die Bildung des Vergleichsraums Coswig, Meißen, Riesa und Weinböhla sei nicht nachvollziehbar, die Städte verfügten über einen Wohnungmarkt, der nicht vergleichbar sei, so das Sozialgericht Dresden. Auch die Festlegung des Wohnungsmarktvolumens sei fehlerhaft, da sie auf Schätzungen und nicht auf wissenschaftlich ermittelten Daten beruhe.

Die Berufung wurde zugelassen.




Rechtsanwalt Störmer ist als Fachanwalt für Sozialrecht in Steinfurt ansässig und bundesweit tätig.

Rentenbeitrag für 2014

Trotz hoher erwirtschafteter Überschüsse bleibt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung in 2014 unverändert bei 18,9 %. Für die knappschaftliche Rentenversicherung ist ein Satz von 25,1 % vorgesehen.

Einen entsprechenden Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/187) hat gestern der Ausschuss für Arbeit und Soziales angenommen.

Nicht durchsetzen konnte sich ein Gesetzentwurf der Fraktion "Die Linke" (BT-Drs. 18/52), mit dem der "Automatismus zur Senkung der Beitragssätze" außer Kraft gesetzt werden sollte.


Stephan Störmer ist Fachanwalt für Sozialrecht.

Samstag, 1. Februar 2014

Beratungshilfe: neue Formulare

Neben den neuen Formularen für die Beantragung von Prozesskostenhilfe ist im Januar auch die neue Beratungshilfeformularverordnung (BerHFV) in Kraft getreten.
Für die Beantragung von Beratungshilfe stehen ab sofort die neuen Formulare zum Beispiel auf der Seite des Justizministeriums NRW nebst weiteren Informationen zur Verfügung.

Erforderlich wurden die Anpassungen aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Prozesskosten- und Beratungshilferechts (BGB. I 2013 NR. 55, S. 3533 ff.).