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Freitag, 28. März 2014

"Tennisarm" bei Arbeit mit Computermaus = Berufskrankheit ?


Diese Frage hat das Hessische LSG in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung (Urteil vom 29.10.2013, Az. L 3 U 28/10) verneint.

Zwar ist ein sogenannter "Tennisarm" grundsätzlich eine als Berufskrankheit in Betracht kommende Erkrankung. Bei einer Erkrankung des Ellenbogengelenks durch häufige Benutzung einer Computermaus handelt es sich aber nicht um eine Berufskrankheit i. S. d. BK-Nr. 2101.
Gefährdende Berufstätigkeiten in diesem Sinne sind nur solche, die eine kurzzyklische feinmotorische Handarbeit bei achsenungünstiger Auslenkung des Handgelenks beinhalten. Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt bei nur kurzzeitigem Scrollen und Klicken mit der rechten oder linken Maustaste. Die Arbeit mit der frei beweglichen Maus erfolgt weder mit dauerhafter starker Repetivität noch mit achsenungünstiger Haltung des Handgelenks. Ferner ist der Kraftaufwand bei der Bedienung minimal und damit zu vernachlässigen. Ein Zusammenhang zwischen der Tätigkeit des Klägers, dessen Hauptaufgabe im Ausfüllen komplexer Datenlisten am PC unter Bedienung einer Computermaus bestand, war damit nicht feststellbar.


Donnerstag, 27. März 2014

Behinderte Menschen: Fünf Jahre UN-BRK in Deutschland

Gestern jährte sich das In-Kraft-Treten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland zum fünften Mal.
Hintergrund ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das bereits am 3. Mai 2008 in Kraft trat.
Ziel des Übereinkommens und des Fakultativprotokolls ist es, gleichberechtigten Genuss von Menschenrechten und Grundfreiheiten auch durch Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten, zu fördern und zu schützen.
Weltweit sind ca. 650 Millionen behinderte Menschen betroffen, zwei Drittel von ihnen leben in Entwicklungsländern.
Berührt sind insbesondere das Recht auf Zugang zu Bildung, zur Arbeitswelt und auch das Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben.
Überwacht wird das Übereinkommen durch den Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bei den Vereinten Nationen mit Sitz in Genf.
Für die innerstaatliche Überwachung in Deutschland ist das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) zuständig, das als unabhängige Stelle im Sinne des Übereinkommens benannt wurde. Das DIMR gibt beispielsweise Empfehlungen ab und macht Vorschläge zur Durchführung des Übereinkommens. Ferner berät es die Bundesregierung, den Bundestag und andere Organisationen zu Fragen das Übereinkommen. Seinen Niederschlag gefunden hat dies in Deutschland unter anderem im SGB IX und auch im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Dennoch sind weiterhin Impulse für die Politik für behinderte Menschen und auch weitere Anstöße für die gesellschaftliche Diskussion erforderlich und gewünscht.


Stephan Störmer ist Fachanwalt für Sozialrecht.