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Donnerstag, 3. Juli 2014

Neues Pflegereformgesetz

Nach der Kabinetts-Entscheidung Ende Mai liegt nun das erste Pflegereformgesetz der Bundesregierung dem Bundestag zur Beratung vor.

Nach dem Entwurf (BT-Drs. 18/1798) sollen Anfang 2015 die Leistungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte erhöht werden. Finanziert werden soll dies unter anderem durch eine zweistufige Beitragserhöhung um insgesamt 0,5 Prozentpunkte, so dass dann ca. 5 Mrd. € mehr pro Jahr für Pflegeleistungen zur Verfügung stehen.
Geplant sind außerdem Verbesserungen bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie in der teilstationären Tages- und Nachtpflege, insbesondere auch für Demenzerkrankte.

Ferner sollen 1,2 Mrd. € in einen speziellen Vorsorgefonds für die "Baby-Boomer-Generation" fließen, da Schätzungen nach die Zahl der Pflegebedürftigen von momentan 2,5 Millionen Menschen auf über 4 Millionen Menschen in 2050 ansteigen wird. Erst ab 2055 wird ein langsamer Rückgang der Pflegefälle erwartet. Das maximale Volumen dieses Fonds wird derzeit auf 37 bis 42 Milliarden € geschätzt.

Schließlich soll noch in dieser Legislaturperiode ein neuer Pflegebedürftigkeits-Begriff eingeführt werden, nach dem es zukünfig fünf statt drei Pflegestufen geben soll. Hierbei soll nicht mehr zwischen körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen unterschieden werden. Entscheidend ist dann vielmehr der Grad der Selbstständigkeit im Alltag, was sich wiederum vorteilhaft für Demenz-Patienten auswirken soll.



Stephan Störmer ist schwerpunktmäßig im Sozialrecht und Strafrecht tätig.