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Donnerstag, 7. August 2014

Künstlersozialversicherung: Abgabe 2015

In 2015 bleibt der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung stabil bei 5,2 %.
Derzeit sind ca. 180.000 selbständige Künstler und Publizisten über die Künstlersozialversicherung in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen und tragen die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer. Den Rest des Beitrags wird durch einen Bundeszuschuss (20 %) und durch die Künstlersozialabgabe von Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (30 %), getragen.


Rechtsanwalt Störmer ist Sozius in der Kanzlei Störmer & Hiesserich Rechtsanwälte in Steinfurt Borghorst.

Mittwoch, 6. August 2014

Betreuungsgeld: Erhöhung ab 01.08.2014

Ab dem 01.08.2014 steigt das Betreuungsgeld für Eltern, deren Kind ab dem 01.08.2012 geboren wurde und für das sie keine Betreuung in öffentlich bereitgestellten Tageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege in Anspruch nehmen, auf 150,00 € monatlich pro Kind an.
Das Betreuungsgeld wird im Anschluss an das Elterngeld gezahlt, also grundsätzlich vom 15. Lebensmonat des Kindes an bis zu 22 Monate lang.


Ihr Fachanwalt für Sozialrecht: Stephan Störmer

Dienstag, 5. August 2014

Neue Mindestlöhne zum 01.08.2014

Fleischindustrie
Erstmalig ab dem 01.08.2014 gilt bundesweit für alle Beschäftigten der Fleischwirtschaft ein Mindestlohn, der auf für Betriebe und Beschäftigte gilt, die nicht tarifgebunden sind.
Er beträgt zunächst 7,75 € und steigt in vier Stufen auf 8,75 € bis Dezember 2016.

Maler und Lackierer
Ab dem 01.08.2014 gelten neue Mindestlöhne für Maler und Lackierer.
Für ungelernte Arbeitnehmer beträgt er zunächst 9,90 € und steigt sodann am 01.05.2015 auf 10,00 € und am 01.05.2016 auf 10,10 € an.
Für gelernte Arbeitnehmer steigt der bislang nur in den "alten" Bundesländern geltende Mindestlohn von 12,15 € regional differenziert an:

Neue Bundesländer: ab dem 01.08.2014 10,50 €, ab dem 01.05.2015 10,90 und ab dem 01.05.2016 11,30 €.
Alte Bundesländer: ab dem 01.08.2014 12,50 €, ab dem 01.05.2015 12,80 € und ab dem 01.05.2016 13,10 €.
Berlin: ab dem 01.08.2014 12,30 €, ab dem 01.05.2015 12,60 € und ab dem 01.05.2016 12,90 .

Schornsteinfeger
Für Schornsteinfeger gibt es erstmalig seit dem 18.07.2014 einen Mindestlohn, der rückwirkend ab dem 30.04.2014 gilt und 12,78 € beträgt. Für Azubis gibt es eine tarifliche Sonderregelung.



Der Autor ist Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Strafrecht.