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Freitag, 14. November 2014

Pflegestärkungsgesetz (PSG I)

In ihrer Plenarsitzung am 07.11.2014 hat der Bundesrat das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung (PSG I) gebilligt, das die Leistungen der Pflegeversicherung ausweiten und bessere Möglichkeiten zur Betreuung, insbesondere in den eigenen vier Wänden, bieten soll.

Zum In-Kraft-Treten bedarf es daher nunmehr nur noch der Unterschrift des Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesanzeiger.



Rechtsanwälte Störmer & Hiesserich - Ihre Ansprechpartner im Sozialrecht

Donnerstag, 13. November 2014

Hartz IV - Auskunft durch Verwandte

Wie das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen jetzt klargestellt hat, müssen auch Verwandte in "Hartz IV-Prozessen" Auskunft über familiäre Familienangelegenheiten erteilen (Beschlüsse vom 28.10.2014, Az. L 19 AS 1880/14 B, L 19 AS 1906/14 B).

Grundsätzlich hätten zwar in gerader Linie Verwandte und Verschwägerte (wie im vorliegenden Fall) ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht. Allerdings gelte dies nicht, soweit es um familiäre Vermögensangelegenheiten gehe. Hierzu gehöre auch die Frage, über welches Einkommen bzw. Vermögen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft verfügen, wenn dieses ggf. auf Grundsicherungsleistungen anzurechnen sei.

Die Beschlüsse sind rechtskräftig.



Der Autor ist als Fachanwalt für Sozialrecht bundesweit tätig.

Mittwoch, 12. November 2014

Hartz IV - Leistungen für Zuwanderer

Wie der Europäische Gerichtshof gestern entschieden hat, ist die derzeitige deutsche Praxis, wonach Ausländer aus anderen EU-Mitgliedsstaaten von staatlichen Leistungen wie "Hartz IV" ausgeschlossen werden können, rechtmäßig (EuGH, Entscheidung vom 11.11.2014, Az. C-333/13).
Demnach können Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten eine Gleichbehandlung mit den Staatsangehörigen des Aufnahme-Mitgliedsstaats bezüglich des Zugangs zu bestimmten Sozialleistungen wie den deutschen Leistungen der Grundsicherung nur verlangen, wenn ihr Aufenthalt die Voraussetzungen der "Unionsbürgerrichtlinie" erfüllt. Diese sowie die Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit stünden einer nationalen Regelung nicht entgegen, nach der Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten vom Bezug bestimmter besonderer beitragsunabhängiger Geldleistungen ausgeschlossen werden, während Staatsangehörige des Aufnahme-Mitgliedsstaates in gleicher Situation diese Leistungen erhalten, wenn den betroffenen Staatsangehörigen anderer Mitgliedsstaaten im Aufnahme-Mitgliedsstaat kein Aufenthaltsrecht nach der Richtlinie zusteht.
Der nationale Gesetzgeber sei für die Gewährung besonderer beitragsunabhängiger Geldleistungen zuständig und könne insofern auch den Umfang der hiermit sichergestellten sozialen Absicherung definieren. Da die Mitgliedsstaaten insofern kein Unionsrecht durchführten, sei die Charta der Grundrechte der Europäischen Union auch nicht anwendbar.



Ihre bundesweiten Ansprechpartner in allen Fragen des Sozialrechts: Rechtsanwälte Störmer & Hiesserich in Steinfurt.

Opferrente für politisch Verfolgte

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die wirtschaftliche Situation derjenigen verbessert werden soll, die Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen Sowjetischen Besetzungszone und der DDR wurden.
Demnach sollen die monatlichen Zuwendungen von derzeit höchstens 250,00 € auf höchstens 300,00 € steigen. Die Ausgleichsleistungen für Personen, die aufgrund ihrer Verfolgung ihren ausgeübten, begonnenen, erlernten oder angestrebten Beruf nicht ausüben konnten, sollen ebenfalls erhöht werden, und zwar um jeweils 30,00 € von derzeit 184,00 € monatlich auf 214,00 €.


Rechtsanwalt Störmer ist Fachanwalt für Sozialrecht und Strafrecht.