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Mittwoch, 12. November 2014

Opferrente für politisch Verfolgte

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die wirtschaftliche Situation derjenigen verbessert werden soll, die Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen Sowjetischen Besetzungszone und der DDR wurden.
Demnach sollen die monatlichen Zuwendungen von derzeit höchstens 250,00 € auf höchstens 300,00 € steigen. Die Ausgleichsleistungen für Personen, die aufgrund ihrer Verfolgung ihren ausgeübten, begonnenen, erlernten oder angestrebten Beruf nicht ausüben konnten, sollen ebenfalls erhöht werden, und zwar um jeweils 30,00 € von derzeit 184,00 € monatlich auf 214,00 €.


Rechtsanwalt Störmer ist Fachanwalt für Sozialrecht und Strafrecht.