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Freitag, 20. Februar 2015

In eigener Sache

Es freut mich sehr, mitteilen zu können, dass meine Kollegin, Frau Rechtsanwältin Hiesserich im letzten Jahr ihre Fachanwaltsausbildung an der Hagen-Law-School mit dem dort besten Notendurchschnitt bundesweit absolviert hat. Deshalb hat sie der Präsident der Rechtsanwaltskammer Hamm nun ebenfalls zur Fachanwältin für Sozialrecht ernannt. Ab sofort sind wir also als Fachkanzlei für Sozialrecht bundesweit für Sie da.


Der Autor und Rechtsanwältin Hiesserich führen gemeinsam ihre Kanzlei in Steinfurt Borghorst.

Dienstag, 3. Februar 2015

Hartz IV - Tilgungsraten/Eigenheimfinanzierung

In Ausnahmefällen können Grundsicherungsleistungen auch als Zuschuss für Tilgungsraten gewährt werden. Das hat das Hessische Landessozialgericht in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung vom 29.10.2014 klargestellt (Az. L 6 AS 422/12).
Zwar werden üblicherweise nur Schuldzinsenabzüge in angemessenem Umfnag übernommen. 
Allerdings hatte der Kläger im vorliegenden Fall das Haus gekauft, als er sich noch nicht im Leistungsbezug befand, bei Nicht-Übernahme hätte der Verkauf des Hauses gedroht und die Finanzierung war weitgehend abgeschlossen. Der zu noch zu tilgende Anteil habe nur noch 18,7 % betragen. Außerdem war aufgrund einer inzwischen eingetretenen Verrentung nur von einem Gesamtleistungsbezug auf die Tilgung von 2,7 % auszugehen. Schließlich lagen die Gesamtleistungen für die Unterkunft einschließlich Tilgung unter denen in der Stadt als angemessenen Mietkosten für einen Ein-Personen-Haushalt.

Das LSG hat die Revision zum BSG zugelassen.


Stephan Störmer ist als Rechtsanwalt in Steinfurt tätig.

Montag, 2. Februar 2015

Erwerbsminderungsrente nach Fahrt ohne Fahrerlaubnis

Wenn die Erwerbsminderung durch einen Verkehrsunfall verursacht wurde, wegen dem der Versicherte wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich verurteilt worden ist, kann der Rentenanspruch des Versicherten versagt werden (Hessisches Landessozialgericht, Entscheidung vom 20.11.2014, Az. L 5 R 129/14).
Im zugrunde liegenden Fall sei der Kläger nicht nur "bei Gelegenheit" aufgrund eines fremdverschuldeten Verkehrsunfalls ohne eigenes Zutun verletzt worden. Vielmehr habe sich genau jene Gefahr realisiert, wegen derer der Kläger zuvor durch den Entzug der Fahrerlaubnis "aus dem Verkehr gezogen" worden war.
Die beklagte Rentenversicherung habe bei ihrer Ermessensentscheidung zutreffend neben der Schwere der Tat, dem Tathergang sowie den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Klägers berücksichtigt, dass das Sozialrecht zwar einerseits keine strafrechtliche Funktion habe, strafbares Verhalten andererseits auch nicht leistungsrechtlich "belohnt" werden solle.
Die Revision wurde nicht zugelassen.


In sozialrechtlichen Fragen Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Stephan Störmer