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Montag, 8. August 2016

Angemessenheit des Wohnraums

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages sieht Änderungsbedarf bei der im Sozialrecht enthaltenen Angemessenheitsregelung für Wohnraum.

Eine dahingehende Petition, nach der der unbestimmte Rechtsbegriff der "Angemessenheit" aus § 22 SGB II und § 35 SGB XII durch konkrete Angaben ersetzt werden soll, die sich unter anderem bei der Größe und Ausstattung der Wohnung an den Förderrichtlinien für den sozialen Wohnungsbau orientieren, soll dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales überwiesen werden.
Das Ministerium hatte in der Vergangenheit eingeräumt, dass die Frage der Angemessenheit der Unterkunftskosten zu den streitanfälligsten Aspekten der Leistungen nach dem SGB II und XII gehören.

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Rechtsvereinfachung im SGB II und SGB XII hat daher ein Forschungsvorhaben befürwortet, dass in allen Jobcentern eine rechtssichere Umsetzung der Berücksichtigung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung ermöglichen gleichzeitig den Raum für eine Weiterentwicklung der §§ 35 und 35a im SGB XII schaffen soll.
Durch Ermittlung empirischer Datengrundlagen zu den Wohnkosten, zu den Auswertungsverfahren und eine Untersuchung der Relevanz von Einflussfaktoren und bereits bestehender Daten soll eine breit akzeptierte Grundlage für die Diskussion mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden geschaffen werden.


Stephan Störmer ist Rechtsanwalt in der Fachkanzlei für Sozialrecht Störmer & Hiesserich.