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Dienstag, 29. November 2016

Flexi-Rente auf dem Weg


Am 25.11.2016 hat der Bundesrat den Weg frei gemacht für die sogenannten Flexi-Rente und sich zugleich für eine Stärkung des Ehrenamtes eingesetzt.

Mit dem sogenannten "Flexi-Renten-Gesetz" wird eine neue Teilrente geschaffen, die auch mit Teilzeitarbeit kombiniert werden kann. Dadurch soll die Flexi-Rente ein Anreiz sein, länger zu arbeiten.

Diejenigen, die mit 63 Jahren in Teilrente gehen, dürfen künftig deutlich mehr hinzu verdienen. Ab Juli 2017 können Rentnerinnen und Rentner damit 6.300 € jährlich anrechnungsfrei hinzu verdienen. Darüber hinaus gehende Verdienste werden zu 40 % auf die Rente angerechnet.

Wer künftig über das "normale" Rentenalter hinaus weiter arbeitet, kann seinen Rentenanspruch erhöhen, auch wenn er eine vorgezogene Vollrente bezieht.

Ferner sollen Versicherte früher und flexibler Beiträge in die Rentenkasse einzahlen können, um Rentenabschläge auszugleichen und einen vorzeitigen Renteneintritt besser absichern zu können.

Schließlich wurde die "Zwangsverrentung" aus der Grundsicherung heraus abgeschafft.


Eine Übersicht hat die Bundesregierung hier zur Verfügung gestellt.


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