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Freitag, 30. Juni 2017

Honorare für Psychotherapeuten in 2007 zu niedrig


Psychotherapeuten, die gesetzlich Krankenversicherte behandelt haben, ist in 2007 ein zu niedriges Honorar gezahlt worden. Allerdings steht ihnen für 200 kein Anspruch auf höhere Vergütung zu.
Das hat das Bundessozialgericht entschieden (Entscheidungen des 6. Senats, Az. B 6 KA 36/16 R, B 6 KA 29/17 R).

Bei der Bemessung der Praxiskosten sei für 2007 von veralteten Daten ausgegangen worden. Die Honorare hätten bei richtiger Berechnung auf der Grundlage der 2006 verfügbaren Daten für 2007 etwas höher angesetzt werden müssen. Hieraus ergeben sich voraussichtlich Nachzahlungsansprüche der Kläger.

Für 2008 seinen die Honorare nicht zu beanstanden gewesen.


Donnerstag, 29. Juni 2017

Auswirkungen von Einmal-Zahlungen aufs Elterngeld

Einmal jährlich gezahltes Urlaubs- oder Weihnachtsgeld wirkt sich nicht erhöhend aufs Elterngeld aus. Diese Zahlungen bleiben bei der Bemessung außer Betracht.
Das hat heute das Bundessozialgericht entschieden (Urteil des 10. Senats, Az. B 10 EG 5/16 R).

Damit hat es das vorausgehende Urteil des LSG abgeändert, die dagegen gerichtete Revision des Landes war erfolgreich.

Nach Ansicht des BSG bemisst sich das Elterngeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach dem Durchschnitt des laufenden, in der Regel monatlich zufließenden Lohns im Bemessungszeitraum. Damit seien üblicherweise die laufenden Löhne in den zwölf Kalendermonaten vor dem Geburtsmonat des Kindes Berechnungsgrundlage. Hierzu gehörten nicht Urlaubs- und Weihnachtsgeld, das im Bemessungszeitraum nur einmal gewährt wurde. Diese seinen lohnsteuerlich als sonstige Bezüge zu behandeln und für die Bemessung des Elterngeldes nicht maßgeblich.


Der Autor ist Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Strafrechrecht