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Mittwoch, 19. Juli 2017

Überbrückungsgeld für EU-Ausländer


EU-Ausländer, deren Aufenthaltsreht sich allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt, haben keinen Anspruch auf laufende Sozialleistungen. 
Das hat das Hessische Landessozialgericht in einem Eilverfahren entschieden (Beschluss des 4. Senats, L 4 SO 70/17 B ER).

Da der Gesetzgeber diesen Leistungsausschluss mit einem Anspruch auf Überbrückungsleistungen bis zur Ausreise, regelmäßig längstens für einen Monat, verbunden habe, verstoße der Ausschluss von laufenden Sozialleistungen weder gegen Europarecht, noch verletzte er das Grundrecht auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums. 
Auch sei es verfassungsrechtlich unbedenklich, dass die Überbrückungsleistungen geringer seien als andere Grundsicherungsleistungen. Der Gesetzgeber habe insoweit einen gewissen Gestaltungsspielraum. Es bestehe die Annahme, dass nicht (mehr) freizügigkeitsberechtigte EU-Ausländer sich rechtstreu verhalten und im Rahmen des sozialhilferechtlichen Gebots der Selbsthilfe so schnell wie möglich wieder ausreisten. Die in dieser Situation entstehenden Bedarfe würden durch die Überbrückungsleistungen ausreichend abgedeckt.


Mittwoch, 12. Juli 2017

Reform der Pflegeberufe


Heute, am 0.07.2017, hat der Bundesrat dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe zugestimmt und damit das letzte große Änderungsvorhaben im Gesundheitsbericht in dieser Wahlperiode abgeschlossen. 
Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann sie sodann am 01.01.2020 in Kraft treten.

Durch die Änderungen soll der Pflegeberuf an die neuen (und alten) Herausforderungen angepasst werden.
Der bisherige Einzelabschluss wird damit abgeschafft und die Berufszweige Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege werden in einer zweijährigen genrealistischen Ausbildung vereint. Im Anschluss daran entscheiden die Auszubildenden, in welchem der der drei Bereiche sie ihren Schwerpunkt setzen möchten.

Durch diese Organisation soll der breitere Einsatz von Pflegekräften ermöglicht werden, da der Anteil der älteren, an Demenz erkrankten Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern steigt, während der medizinische Behandlungsbedarf der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen zunimmt.

Die kostenlose Ausbildung Dauer in Vollzeit drei Jahre. Das in einigen Ländern noch erhobene Schulgeld entfällt.
Voraussetzung ist ein mittlerer Schulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung. 
Zusätzlich ist nun eine Pflegeausbildung auch an Hochschulen im Rahmen eines dreijährigen Studiums möglich, dass vertieftes Wissen über die Grundlagen der Pflegewissenschaft vermitteln soll.


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Dienstag, 4. Juli 2017

Europa-weiter Austausch von Sozialversicherungsdaten

Ab dem 03.07.2017 können rund 15.000 Sozialversicherungsträger in den EU-Mitgliedsstaaten, Island, Lichtenstein, Norwegen und der Schweizer das IT-System "Elektronischer Austausch von Sozialversicherungsdaten (EESSI)" Informationen austauschen.

Ein solcher Austausch bis dahin grundsätzlich in Papierform statt.

Durch die neuen elektronischen Möglichkeiten soll die Bearbeitung von Anträgen beschleunigt werden, damit Leistungen schneller berechnet und ausgezahlt werden können. 

Die teilnehmenden Ländern haben zwei Jahre Zeit, ihre nationalen Systeme mit der zentralen IT-Plattform des EESSi zu verbinden.


Rechtsanwalt Störmer ist Sozius in der Kanzlei Rechtsanwälte Störmer & Hiesserich in Steinfurt.