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Dienstag, 14. November 2017

Zusatzbeitrag gesetzliche Krankenversicherung

Für 2018 wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung um 0,1 Prozentpunkte auf 1,0 % abgesenkt.
Den tatsächlichen individuellen Zusatzbeitrag legt die jeweilige Krankenkasse für jedes Mitglied selbst fest.

Die Absenkung geht auf Prognosen des Schätzerkreises zur Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vom 12.10.2017 zurück.

Zum Schätzerkreis gehören Fachleute des Bundesministeriums für Gesundheit, des GKV-Spitzenverbandes sowie Bundesversicherungsamts, das auch den Vorsitz inne hat. Nach § 220 SGB V hat er die Aufgabe, auf der Basis der amtlichen Statistiken der gesetzlichen Krankenversicherung, die Entwicklung der Einnahmen, Ausgaben sowie der Zahl der Versicherten und Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung des laufenden Jahres zu bewerten und auf dieser Grundlage eine Prognose über die weitere Entwicklung im jeweiligen Folgejahr zu treffen. Nach Auswertung der Ergebnisse dieser Schätzung wird nach § 242a SGB V der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für das Folgejahr vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegt und jeweils bis zum 1. November eines Kalenderjahres bekannt gegeben.


Rechtsanwalt Störmer ist zugleich Fachanwalt für Sozialrecht und Strafrecht.